Startseite NachrichtenLandtag Steiermark: Gutachten stellt wiederholte Abstimmung infrage

Landtag Steiermark: Gutachten stellt wiederholte Abstimmung infrage

Ein von der steirischen Opposition beauftragtes Rechtsgutachten bewertet die Wiederholung einer Abstimmung in der Landtagssitzung vom 29. September 2026 als nicht gedeckt. Verfassungsjurist Heinz Mayer hält den ersten Wahlgang zum Antrag über ein Verbot des politischen Islam für wirksam; FPÖ und ÖVP hatten die Wiederholung als rechtlich zulässig verteidigt.

von Joachim Bacher
Klubobleute der vier steirischen Oppositionsparteien im Grazer Landhaus

Falsches Aktenzeichen löste Streit im Landtag aus

Ausgangspunkt war Tagesordnungspunkt 15 der Sitzung vom 29. September. Zu Beginn war der Titel des Antrags korrekt verlesen worden. Unmittelbar vor der Abstimmung nannte die damals vorsitzende dritte Landtagspräsidentin Helga Ahrer allerdings die Einlaufzahl 144/4 statt 1644/4. Der Antrag erhielt im ersten Durchgang keine Mehrheit.

Vertreter von FPÖ und ÖVP verlangten daraufhin eine Wiederholung. Nach Beratungen im Präsidium und einer mehrstündigen Unterbrechung ließ der zweite Landtagspräsident Werner Amon erneut abstimmen. SPÖ, Grüne, NEOS und KPÖ verließen aus Protest gemeinsam den Sitzungssaal. Die Regierungsparteien bezeichneten die Wiederholung damals als rechtlich gedeckt und kritisierten den Auszug der Opposition.

Was Verfassungsjurist Heinz Mayer argumentiert

Das nun präsentierte Gutachten wurde von der Opposition beauftragt und ist auf 5. Oktober 2026 datiert. Mayer kommt darin zum Schluss, dass die falsche Nennung der Einlaufzahl den ersten Abstimmungsvorgang nicht unwirksam gemacht habe. Entscheidend sei, dass der Verhandlungsgegenstand zu Beginn des Tagesordnungspunktes mit seinem Titel ordnungsgemäß aufgerufen worden sei.

Eine Wiederholung sieht der Jurist nach Paragraf 61 Absatz 2 der Geschäftsordnung nur dann vor, wenn die vorsitzende Person Zweifel am Abstimmungsergebnis hat. In diesem Fall wäre nach seiner Auslegung eine namentliche Abstimmung anzuschließen. Solche Zweifel seien nicht festgestellt worden. Auch die Regel für nicht übereinstimmende Zahlen bei schriftlichen Abstimmungen sei auf den Vorgang nicht anwendbar.

Gutachten ist keine bindende Entscheidung

Mayer bewertet die zweite Abstimmung daher als rechtlich nicht gedeckt und hält den ersten Beschluss für wirksam. Das Papier ist jedoch ein von SPÖ, Grünen, NEOS und KPÖ beauftragtes Rechtsgutachten, kein Urteil und keine verbindliche Entscheidung einer unabhängigen Instanz.

Die vier Oppositionsparteien fordern nun von den Landtagspräsidenten Gerald Deutschmann und Werner Amon eine Korrektur des Umgangs mit dem Vorgang sowie klare gemeinsame Regeln für künftige Sitzungen. Ob der strittige Antrag erneut eingebracht wird oder sich daraus weitere formale Schritte ergeben, ist derzeit offen.

Beitragsbild: © SPÖ Landtagsklub/Krammer.

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