61 Schutzwege in Bruck modernisiert
Ausgangspunkt des mehrjährigen Programms war eine Initiative im Brucker Gemeinderat im Jahr 2017. Danach wurden alle Schutzwege im Stadtgebiet überprüft. Gemeinsam mit der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag, dem Land Steiermark sowie externen Gutachterinnen und Gutachtern entstand ein Plan, der schrittweise umgesetzt wurde.
Von 2018 bis 2025 ließ die Stadt nach eigenen Angaben 61 Schutzwege umfassend sanieren und an aktuelle Sicherheitsstandards anpassen. Zu den Arbeiten gehörten bei einem Großteil der Querungsstellen LED-Beleuchtungen, Gehsteigvorziehungen für bessere Sichtverhältnisse sowie neue, normgerechte Verkehrszeichen. Bodenmarkierungen und Beschilderung wurden vereinheitlicht. Bei Straßenumbauten flossen sichere Querungsmöglichkeiten laut Stadt bereits in die Planung ein.
Acht Übergänge wurden nach Gutachten aufgehoben
Nicht jeder bestehende Schutzweg blieb erhalten. Im Jahr 2019 hob die Bezirksverwaltungsbehörde acht Übergänge auf, die kaum genutzt wurden oder wegen ihrer Lage als Sicherheitsrisiko galten. Betroffen waren unter anderem Bereiche der Oberdorfer Straße beim Genossenschaftsweg und bei der Bergbaustraße sowie Stellen in der Bahnhofstraße beim Hochhaus und bei der Fabrikgasse.
Als problematisch gelten etwa fehlende Sichtweiten, unübersichtliche Kurven, Steigungen oder eine veränderte Verkehrsführung. Auch parkende Fahrzeuge und Vegetation können den Blick auf querende Personen beeinträchtigen. Die Entscheidungen wurden deshalb nicht allein anhand der Markierung, sondern auf Basis von Nutzung, Lage und Gutachten getroffen.
Weitere Verbesserungen für 2026 und 2027 geplant
Das Programm ist noch nicht abgeschlossen. Für 2026 und 2027 kündigt die Stadt weitere Maßnahmen an, darunter eine bessere Platzierung von Hinweisschildern. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, im Bereich von Schutzwegen das Tempo zu reduzieren, Sichtbereiche freizuhalten und besonders auf Kinder sowie ältere Menschen zu achten. Schäden und Gefahrenstellen können Bürgerinnen und Bürger über das Anliegenmanagement der Stadt melden.
Die Stadt erinnert zudem an den „unsichtbaren Schutzweg“ nach § 29a der Straßenverkehrsordnung: Ist erkennbar, dass ein Kind die Fahrbahn überqueren möchte, müssen Fahrzeuglenkende ein sicheres und ungehindertes Queren ermöglichen – auch ohne Bodenmarkierung oder Schild.
Beitragsbild: © Stadt Bruck an der Mur