42.000 Euro statt 35.000 Euro Jahresbrutto
Die neue Grenze liegt um 20 Prozent über dem bisherigen Wert. Auf 14 Monatsbezüge umgerechnet entspricht das 3.000 statt 2.500 Euro brutto im Monat. Entscheidend ist allerdings das Jahresbruttoeinkommen: Sonderzahlungen und Zulagen zählen mit, die Familienbeihilfe nicht. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere zehn Prozent.
Die Änderung betrifft den Kreis der möglichen Bezieher:innen, nicht die maximale Auszahlung. Die Beihilfe bleibt mit bis zu 389 Euro pro Jahr unverändert. Wie viel tatsächlich gewährt wird, hängt weiterhin vom Einkommen, der Entfernung zum Arbeitsplatz und der Zahl der Pendelmonate ab. Ein Einkommen unter der neuen Grenze allein bedeutet deshalb noch keinen Anspruch auf den Höchstbetrag.
Mindestens 25 Kilometer Arbeitsweg als Voraussetzung
Die Unterstützung richtet sich an Arbeitnehmer:innen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die regelmäßig mindestens 25 Kilometer in einer Richtung zur Arbeit pendeln. Erfasst sind auch Personen in Umschulung sowie Lehrlinge im Berufsschulinternat. Wer Anspruch auf Freifahrt oder auf ein kostenloses Transportmittel des Arbeitgebers hat, ist nach den genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.
Den Antrag wickelt die Arbeiterkammer Steiermark ab. Finanziert wird die Beihilfe zu zwei Dritteln vom Land und zu einem Drittel von der AK. Der Beschluss erfolgte auf Antrag von Soziallandesrat Hannes Amesbauer. Die Landesregierung begründet die Anhebung mit der Teuerung seit der letzten Anpassung im Jahr 2021.
Antragsfrist für das Pendeljahr 2025 endet im Dezember
Die Beihilfe wird im Nachhinein für das abgelaufene Kalenderjahr beantragt. Wer im Jahr 2025 gependelt ist, kann den Antrag bis 31. Dezember 2026 einreichen. Der Beantragungszeitraum 2026 ist somit nicht mit dem Jahr der zurückgelegten Arbeitswege zu verwechseln. Formulare gibt es bei der AK Steiermark und in den Gemeinden.
Wie stark die bisherige Grenze den Zugang eingeschränkt hat, zeigen die vom Land genannten Antragszahlen für 2024: Von 527 Ablehnungen entfielen 450 auf ein zu hohes Einkommen. Bei 277 dieser Anträge lag das Einkommen unter der nun beschlossenen Grenze. Diese rückblickenden Zahlen sind keine Zusage einer nachträglichen Auszahlung für damalige Anträge, sondern illustrieren den erweiterten Einkommensrahmen.
Beitragsbild (Archivfoto): © Land Steiermark/Foto Fischer.