Sicherheitsbereich gilt zehn Stunden
Die Landespolizeidirektion Steiermark richtet für das Europa-League-Spiel des SK Sturm Graz gegen NK Celje einen Sicherheitsbereich rund um das Stadion Graz-Liebenau ein. Er gilt am Donnerstag, 5. November 2026, ab 15:00 Uhr und endet am Freitag, 6. November, um 1:00 Uhr. Das Spiel beginnt laut offiziellem Spielplan um 21:00 Uhr, der Einlass ist ab 19:30 Uhr vorgesehen.
Die Maßnahme betrifft nicht nur das Stadion am Ivica-Osim-Platz, sondern ein größeres Gebiet in Liebenau. Die Polizei hat die genaue Abgrenzung in einer Karte veröffentlicht. Damit sollen gefährliche Angriffe im Zusammenhang mit der als Sportgroßveranstaltung eingestuften Partie verhindert beziehungsweise rasch unterbunden werden.
Diese Straßen bilden die Grenze
Der verordnete Bereich reicht von der Conrad-von-Hötzendorf-Straße 151 über die Evangelimanngasse und die Münzgrabenstraße bis zur Harmsdorfgasse. Weitere Grenzpunkte verlaufen über Weinholdstraße, Dr.-Lister-Gasse, Lortzinggasse, Paul-Ernst-Gasse, Karl-Huber-Gasse, Raiffeisenstraße, Lisztgasse, Kollowitzgasse, Eduard-Keil-Gasse, Kasernstraße und Senefeldergasse. Im Süden umfasst die Abgrenzung auch Teile rund um die Liebenauer Hauptstraße.
Für Besucher:innen und Anrainer:innen ist vor allem der Zeitraum am Nachmittag und Abend relevant. Wer zum Spiel fährt, sollte für Kontrollen und mögliche Verzögerungen rund um das Stadion zusätzliche Zeit einplanen. Die veröffentlichte Karte zeigt den gesamten Bereich, der von der Verordnung erfasst wird.
Wegweisung, Betretungsverbot und Strafen
Innerhalb des Sicherheitsbereichs kann die Polizei Personen wegweisen, wenn sie einen gefährlichen Angriff im Zusammenhang mit dem Spiel begehen oder bereits begangen haben. Gleichzeitig kann ein Betretungsverbot für den festgelegten Bereich ausgesprochen werden. Die Maßnahme richtet sich damit gegen konkretes gefährliches Verhalten und ist nicht als allgemeines Zutrittsverbot für Fans oder Anrainer:innen zu verstehen.
Wer ein ausgesprochenes Betretungsverbot missachtet, begeht laut Polizei eine Verwaltungsübertretung. Dafür ist eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro vorgesehen; ersatzweise kann eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen verhängt werden. Setzt eine Person das verbotene Verhalten nach einer Abmahnung fort, kann sie festgenommen werden.
Beitragsbild: © LPD Stmk