Zwei weitere Meldungen aus der Steiermark
Die Zahl der bekannt gewordenen steirischen Fälle ist von vier auf sechs gestiegen. Zu den bereits gemeldeten Funden aus den Bezirken Weiz und Leibnitz kamen nun weitere aus Murtal und Leibnitz hinzu. Dabei handelt es sich um neu bekannt gewordene Fälle im Zusammenhang mit den zu Halloween gesammelten Süßigkeiten, nicht um eine neue Sammelaktion.
In einem der steirischen Fälle kontrollierte eine Mutter den Vorrat nach den öffentlichen Warnungen und entdeckte einen spitzen Gegenstand. Die zusätzliche Meldung zeigt, dass noch aufbewahrte Süßigkeiten bei den Ermittlungen eine Rolle spielen. Der auf dem Beitragsbild gezeigte Fund stammt aus einem früher gemeldeten Fall im Bezirk Weiz und zeigt keinen der beiden neu gemeldeten Funde.
13 Fälle österreichweit, bislang kein belegter Zusammenhang
Insgesamt waren am 4. November österreichweit 13 Fälle bekannt. Neben den sechs steirischen Fällen entfallen jeweils drei auf Niederösterreich und Oberösterreich sowie einer auf Salzburg. Damit stieg die bundesweite Zahl gegenüber dem vorherigen Stand um fünf.
Die Ermittlungen werden durch die am 3. November eingerichtete Ermittlungsgruppe „Treat“ im Bundeskriminalamt koordiniert. Nach dem aktuellen Ermittlungsstand liegen keine Hinweise vor, dass die einzelnen Fälle zusammenhängen. Eine gemeinsame Täterschaft lässt sich daraus ebenso wenig ableiten wie ein bereits geklärter Ablauf der Manipulationen.
Bis zum Vormittag des 4. November waren der Polizei keine Fälle gemeldet worden, in denen nach dem Verzehr eine medizinische Versorgung erforderlich gewesen wäre. Diese Angabe beschreibt den damaligen Meldestand und bedeutet nicht, dass verdächtige Süßigkeiten unbedenklich wären.
Verdächtige Süßigkeiten nicht verändern
Die Polizei rät Eltern und Erziehungsberechtigten, verbliebene Halloween-Süßigkeiten und deren Verpackungen vor dem Verzehr genau zu kontrollieren. Auffällige Stücke sollen nicht gegessen, sondern gemeinsam mit der Verpackung aufbewahrt werden. Verdächtige Fremdkörper sollten nicht entfernt und mögliche Beweismittel möglichst unverändert gelassen werden. Anschließend ist die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.
Besteht der konkrete Verdacht, dass ein Fremdkörper verschluckt wurde, empfiehlt das Bundeskriminalamt, umgehend medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Allgemeine Beschwerden allein sind hingegen noch kein Nachweis für eine manipulierte Süßigkeit.
Beitragsbild (Archivfoto, Bezirk Weiz): © Landespolizeidirektion Steiermark.