Smart Glasses: Was bei heimlichen Aufnahmen anders werden soll
Brillen mit eingebauter Kamera können Aufnahmen ermöglichen, ohne dass das Gegenüber den Vorgang bemerkt. Khom fordert deshalb Regeln, die die Privatsphäre an sensiblen Orten besonders schützen. Wo Aufnahmen zulässig sind, soll nach ihrer Vorstellung klar erkennbar sein, ob ein Gerät gerade filmt.
Ein weiterer Ansatz ist, Missbrauchsrisiken bereits bei der Entwicklung von Geräten und Anwendungen zu berücksichtigen. Das betrifft nach Khoms Darstellung nicht nur Kamerabrillen, sondern auch KI-Anwendungen und vernetzte Geräte im Haushalt. Hersteller sollen Schutzvorkehrungen von Beginn an einplanen.
EU-Richtlinie zu digitaler Gewalt soll bis Juni 2027 umgesetzt werden
Die Länder drängen auf eine vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt bis zum 14. Juni 2027. Zu den Vorgaben gehören strafrechtliche Regeln für bestimmte Formen der nicht einvernehmlichen Verbreitung intimer Inhalte. Die Richtlinie erfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch öffentlich zugänglich gemachte sexualisierte Manipulationen.
Der Beschluss der Konferenz geht in seinen Forderungen darüber hinaus. Die Länder wollen prüfen lassen, wo bei der Erstellung, Weitergabe oder beim bewussten Besitz nicht einvernehmlicher intimer Aufnahmen Strafbarkeitslücken bestehen. Auch künstlich nachgeahmte Stimmen und Bewegungen, unbefugtes digitales Tracking und Identitätsmissbrauch sollen bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Mehr Hilfe bei der Meldung und Sicherung digitaler Beweise
Die Forschungsstelle für Gewaltprävention und Opferschutz der Universität Graz geht bei KI-generierten Nacktbildern von einem erheblichen Dunkelfeld aus. Die Zahl bekannt gewordener Vorfälle allein zeigt deshalb nicht, wie viele Menschen betroffen sind. Die Länder wollen Medienkompetenz und digitale Selbstbestimmung stärken und mehr Aufmerksamkeit auf das Verhalten derjenigen lenken, die solche Inhalte erstellen oder verbreiten.
Für Betroffene fordert die Konferenz einen leichteren Zugang zu Beratung und zu fachlicher Unterstützung bei der Beweissicherung. Nachrichten, Bilder und andere digitale Spuren sollen so dokumentiert werden können, dass sie für spätere Verfahren erhalten bleiben. Zu den Vorschlägen zählen eine leichter zugängliche Online-Anzeige, mehr Prozessbegleitung und ein gut sichtbarer Hilfe-Button auf Plattformen.
Beitragsbild: © Landesmedienservice Burgenland.