Startseite NachrichtenSturm gegen Marseille: Sicherheitsbereich in Graz gilt am 22. Oktober ab 10:00 Uhr

Sturm gegen Marseille: Sicherheitsbereich in Graz gilt am 22. Oktober ab 10:00 Uhr

Für das Europa-League-Spiel zwischen Sturm Graz und Olympique Marseille richtet die Polizei rund um das Stadion Graz-Liebenau einen Sicherheitsbereich ein. Er gilt am 22. Oktober 2026 von 10:00 Uhr bis Mitternacht. Der Anpfiff ist für 18:45 Uhr angesetzt; die Maßnahme betrifft auch Straßenzüge im Stadionumfeld.

von Joachim Bacher
Karte der Landespolizeidirektion mit dem markierten Sicherheitsbereich rund um das Stadion Graz-Liebenau.

Welche Straßen rund um das Stadion betroffen sind

Die Landespolizeidirektion Steiermark hat den Bereich für Donnerstag, 22. Oktober 2026, verordnet. Ausgangspunkt der beschriebenen Grenze ist die Conrad-von-Hötzendorf-Straße 151. Von dort verläuft sie über die Evangelimanngasse und die Münzgrabenstraße zur Harmsdorfgasse bis zur Kreuzung mit der Weinholdstraße bei Hausnummer 12.

Die weitere Abgrenzung führt entlang der Weinholdstraße bis Nummer 31, über die Dr.-Lister-Gasse zur Lortzinggasse und weiter zur Kreuzung mit der Paul-Ernst-Gasse. Im Süden reicht der beschriebene Bereich bis zur Karl-Huber-Gasse 11 und nach Westen bis zur Raiffeisenstraße 198.

Von dort zieht sich die Grenze entlang der Raiffeisenstraße nach Norden bis zur Kirche bei Hausnummer 166. Sie verläuft dann in Richtung Lisztgasse und Kollowitzgasse, weiter über die Eduard-Keil-Gasse zur Kasernstraße und über die Senefeldergasse. Der Rückweg zum Ausgangspunkt führt schräg über die Dauerkleingartenanlage zur Raiffeisenstraße 61. Die von der Polizei übermittelte Karte zeigt die genaue räumliche Ausdehnung.

Sicherheitsbereich bedeutet kein allgemeines Zutrittsverbot

Die Verordnung stützt sich auf das Sicherheitspolizeigesetz. Ein Sicherheitsbereich ist nicht mit einem pauschalen Verbot gleichzusetzen, das Stadionumfeld zu betreten. Die gesetzliche Regelung ermöglicht vielmehr gezielte Betretungsverbote und Wegweisungen gegenüber Personen, bei denen aufgrund bestimmter Tatsachen gefährliche Angriffe im Zusammenhang mit einer vergleichbaren Sportgroßveranstaltung zu erwarten sind.

Die Polizei nennt insbesondere Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum. Wer ein ausgesprochenes Betretungsverbot missachtet und den Bereich dennoch betritt, begeht laut Polizeiaussendung eine Verwaltungsübertretung. Dafür kann eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Bei fortgesetzter Missachtung trotz Abmahnung ist auch eine Festnahme möglich.

Die Regelung endet in der Nacht auf Freitag

Der Sicherheitsbereich besteht bereits mehrere Stunden vor dem für 18:45 Uhr angekündigten Anpfiff. Er endet mit Beginn des 23. Oktober 2026 um 0:00 Uhr. Für Anrainerinnen und Anrainer sowie Besucherinnen und Besucher ist damit sowohl der räumliche Umfang als auch die zeitliche Begrenzung der besonderen polizeilichen Maßnahme festgelegt.

Beitragsbild: © LPD Stmk.

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