WKO will Altstadtverfahren in Graz vereinfachen
Die Wirtschaftskammer unterstützt eine Reform des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes und des steirischen Ortsbildgesetzes. Sie begründet das mit Schwierigkeiten bei Investitionen in historische Gebäude und Geschäftslokale: Mehrere Prüfungen, sich überschneidende Zuständigkeiten und unterschiedliche fachliche Beurteilungen könnten Entscheidungen verzögern.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören gesetzlich festgelegte Entscheidungsfristen und veröffentlichte Beurteilungskriterien. Auch die Abgrenzung der Grazer Schutzzonen soll nach Ansicht der WKO anhand nachvollziehbarer Kriterien überprüft werden. Der Schutz des UNESCO-Welterbes müsse dabei Maßstab bleiben.
Werbeanlagen und kleine Umbauten im Mittelpunkt
Für geringfügige Änderungen an Schaufenstern oder Fassaden sowie für kleine oder befristete Werbeanlagen verlangt die Interessenvertretung vereinfachte Verfahren. Denkbar seien Kategorien nach Größe, Beleuchtung und Dauer der Anbringung. Das soll Betrieben bereits vor einer Einreichung mehr Planungssicherheit geben.
Immobilien-Fachgruppenobmann Andreas Kern, Regionalstellenobmann Bernhard Bauer und der stellvertretende Landesinnungsmeister Bau Josef Gasser bringen die Vorschläge in den Gesetzgebungsprozess ein. Als mögliche organisatorische Lösung nennt die WKO eine gesetzlich geregelte Altstadtanwaltschaft als zentrale Anlaufstelle. Für komplexe Fachfragen wären zusätzliche Gutachten vorgesehen.
Kahr und KPÖ verlangen gesicherten Schutz der Altstadt
Die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr betont dagegen die Bedeutung der bestehenden Altstadtsachverständigenkommission. Der Schutz des historischen Stadtbilds müsse auch nach einer Gesetzesänderung gewährleistet bleiben. Die KPÖ kritisiert zudem, dass die Stadt bei den bisherigen Überlegungen nicht eingebunden worden sei.
Altstadtschutzsprecherin Christine Braunersreuther äußert Bedenken gegenüber Überlegungen, wonach Bauwerber:innen Gutachten selbst bestellen und bezahlen könnten. Aus ihrer Sicht würde das Zweifel an der Unabhängigkeit der Beurteilung begünstigen. Die WKO verlangt für einen solchen Fall eine verhältnismäßige und vorab kalkulierbare Kostenregelung.
Vorschläge sind noch keine beschlossene Gesetzesänderung
Die Debatte betrifft mögliche neue Abläufe und Zuständigkeiten. Die Aussendungen vom 15. Oktober 2026 dokumentieren Forderungen und Kritik, keine bereits geltende Neuregelung. Die KPÖ erwartet eine Präsentation der Landespläne beim für 22. Oktober angekündigten Deregulierungsgipfel.
Entscheidend wird damit sein, welche konkreten Bestimmungen tatsächlich vorgelegt werden. Erst daran lässt sich beurteilen, wie sich Verfahren, Kosten und die fachliche Prüfung von Bauvorhaben in den Grazer Schutzzonen verändern sollen.
Beitragsbild: Archivfoto © Joachim Bacher.