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Erstickungsgefahr: Hornbach ruft diese Kinder-Puzzlematten zurück

SkyFloor ruft zwei myrug-Puzzlematten-Sets zurück, die von 2024 bis 2026 bei Hornbach Österreich verkauft wurden. Von den Matten können sich Kleinteile lösen, an denen Kinder ersticken könnten. Betroffene Haushalte sollen die Produkte nicht mehr verwenden; der Kaufpreis wird nach Angaben der Unternehmen auch ohne Kassabon erstattet.

von Joachim Bacher
Bunte zehnteilige myrug Zahlen-Puzzlematte aus dem Hornbach-Rückruf vom 5. November 2026

Welche myrug-Puzzlematten zurückgerufen werden

Die Rückrufinformation vom 5. November 2026 nennt zwei unterschiedliche Sets. Betroffen sind die zehnteiligen „myrug Zahlen-Puzzle-Matten“ mit Elementen im Format 30 × 30 × 1 Zentimeter. Dieses Produkt trägt die GTIN 4260482203412 und die Artikelnummer 900/122/144/01285.

Die zweite Variante heißt „myrug ABC-Zahlen-Puzzle-Matten“. Das Set besteht aus 36 Teilen mit jeweils 16 × 16 × 1 Zentimeter großen Elementen. Zur eindeutigen Zuordnung dienen die GTIN 4260482203405 und die Artikelnummer 900/122/143/01284. Beim Prüfen vorhandener Matten sollten daher nicht nur die Farben und das Zahlen- oder Buchstabenmotiv, sondern auch diese Kennzeichnungen verglichen werden.

Als Hersteller und Lieferant ist die SkyFloor GmbH aus Bergkamen in Deutschland genannt. Die Warnung betrifft Produkte, die über Hornbach Österreich vertrieben wurden. Sie erfasst damit nicht nur aktuelle Einkäufe: Auch Matten aus den beiden vorangegangenen Jahren können darunterfallen.

Matten und lose Teile von Kindern fernhalten

Der Grund für den Rückruf ist bei beiden Varianten derselbe. Von den Matten können sich kleine Teile lösen. Kinder könnten diese verschlucken oder einatmen; die Unternehmen warnen ausdrücklich vor Erstickungsgefahr. Die betroffenen Produkte sollen deshalb ab sofort nicht mehr verwendet werden.

Die Sicherheitsinformation fordert außerdem dazu auf, sowohl die Matten selbst als auch bereits abgelöste Teile von Kindern fernzuhalten. Wer ein betroffenes Set verschenkt oder anderweitig weitergegeben hat, soll auch die jetzigen Besitzer:innen über den Rückruf informieren. Dieser Hinweis ist wegen des mehrjährigen Verkaufszeitraums besonders wichtig.

Rückgabe auch in steirischen Hornbach-Märkten

Betroffene Kund:innen können die Matten in jedem Hornbach-Markt zurückgeben. In der Steiermark bestehen Standorte am Liebenauer Gürtel 39 in Graz, am Werschweg 1 in Seiersberg und an der Prettachstraße 30A in Leoben. Die Rückgabe ist laut Rückrufinformation nicht auf den ursprünglichen Einkaufsmarkt beschränkt.

Alternativ kann die Rücknahme unmittelbar mit SkyFloor vereinbart werden. Für die betroffenen Matten wird der Kaufpreis erstattet; ein Kassabon ist dafür nach der ausdrücklichen Zusage im Rückruf nicht erforderlich. Auch Haushalte ohne aufbewahrten Einkaufsbeleg sollten die Produktkennungen daher prüfen und die genannte Rückgabemöglichkeit nutzen.

Beitragsbild: © Skyfloor.

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