Kinderbetreuung: Steiermark bei Öffnungszeiten weit hinten
Die am 15. Oktober 2026 veröffentlichte Auswertung von Sophie Achleitner und Katharina Riha unterscheidet zwischen einem Betreuungsplatz an sich und einem Angebot, das sich mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbaren lässt. Für Letzteres verwendet sie den VIF-Indikator, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie abbildet.
Zu seinen Anforderungen zählen mindestens 47 Öffnungswochen im Jahr und 45 Stunden pro Woche. Die Betreuung muss von Montag bis Freitag angeboten werden, an vier Tagen mindestens neuneinhalb Stunden dauern und ein Mittagessen umfassen.
33 Prozent beziehen sich auf bereits betreute Kinder
Unter den Bundesländern liegt Oberösterreich bei den unter Dreijährigen mit 27 Prozent unter der Steiermark. Wien erreicht 89 Prozent. Die steirische Quote sank seit 2019/20 von 47 auf 33 Prozent, ein Rückgang um 14 Prozentpunkte.
Die Berechnung umfasst dabei bereits betreute Kinder. Sie besagt daher weder, dass ein Drittel aller steirischen Kleinkinder einen solchen Platz hat, noch, dass ein Drittel sämtlicher Einrichtungen die Anforderungen erfüllt. Auf Bezirksebene nennt die Analyse für Murau 3,4 Prozent und für Liezen 4,8 Prozent.
Grüne verlangen mehr Angebote in ländlichen Regionen
Die steirische Grüne Familiensprecherin Veronika Nitsche sieht darin dringenden Handlungsbedarf. Sie kritisiert vor allem fehlende Plätze und Betreuungszeiten, die eine Berufstätigkeit erschweren. Gerade abseits der Ballungsräume müssten Familien ein besseres Angebot vorfinden.
Nitsche erinnert an den vor einem Jahr vorgestellten Sechs-Punkte-Plan ihrer Partei zum Ausbau der Kinderbetreuung. Die Forderungen seien weiterhin aktuell; sie wirft der Landesregierung vor, bisher zu wenig für Verbesserungen getan zu haben. Das ist eine politische Bewertung der Grünen.
Die Analyse macht vor allem sichtbar, warum die Zahl vorhandener Plätze allein die Betreuungssituation nicht vollständig beschreibt. Für die konkrete Planung des Familienalltags sind zusätzlich die täglichen Öffnungszeiten, die Schließwochen und das Verpflegungsangebot entscheidend. Ein allgemeiner Platzvergleich kann diese Unterschiede verdecken.
Das Institut empfiehlt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag sowie bessere Arbeitsbedingungen in der Elementarpädagogik.
Beitragsbild: © Grüne.