Weniger Genehmigungen für kleinere Bauvorhaben
Der Entwurf erweitert die Gruppe der „freien Bauvorhaben“, für die kein Verfahren bei der Gemeinde nötig sein soll. Dazu zählen bestimmte Maßnahmen im Garten, Regenwasserzisternen und Hagelnetze in der Landwirtschaft. Auch einzelne Nutzungsänderungen sollen unter festgelegten Voraussetzungen ohne eigenes Verfahren möglich werden. Für kleinere Zu- und Umbauten sowie Klimaanlagen sind vereinfachte Abläufe vorgesehen.
Die Reform soll zugleich Gemeinden entlasten. Sie könnten bei Bauangelegenheiten künftig stärker zusammenarbeiten und Aufgaben gemeinsam abwickeln. Welche Vorhaben tatsächlich unter die Erleichterungen fallen, wird erst nach Begutachtung und Beschluss endgültig feststehen.
Vier statt sechs Monate für vollständige Verfahren
Ein Kernpunkt sind kürzere Entscheidungsfristen. Liegen die Unterlagen vollständig vor und wird freiwillig eine Bestätigung einer unabhängigen Ziviltechnikerin oder eines unabhängigen Ziviltechnikers beigebracht, soll die reguläre Frist von sechs auf vier Monate sinken. Im vereinfachten Verfahren wären statt drei nur noch zwei Monate vorgesehen.
Versäumt die Behörde diese Frist im vereinfachten Verfahren, könnte eine Genehmigung unter bestimmten Bedingungen als erteilt gelten. Das Land verbindet diese Regelung mit mehr Eigenverantwortung der Beteiligten. Für Bauwerber:innen bleibt entscheidend, dass alle Voraussetzungen und Nachweise vollständig erfüllt sind.
Neue Regeln für Altbauten und Entwicklungspläne
Bei Gebäuden, die seit mehr als 30 Jahren unbeanstandet bestehen, soll der rechtmäßige Bestand unter klaren Bedingungen festgestellt werden können. Für Tierhaltungsbetriebe sind außerdem neue Vorgaben zur Beurteilung von Gerüchen geplant.
Auch das Raumordnungsrecht soll geändert werden: Für die Erstellung eines Bebauungsplans ist eine verbindliche Frist von zwölf Monaten vorgesehen. Verstreicht sie, soll die entsprechende Festlegung wegfallen und ein Bauverfahren möglich werden. Damit will das Land lange Blockaden bei bereits gewidmeten Grundstücken vermeiden.
Sechs Wochen Begutachtung
Die Begutachtung beginnt am 30. Oktober 2026 und dauert sechs Wochen. Nach möglichen Anpassungen ist der Regierungsbeschluss für Jänner 2027 geplant, die Ausschussbehandlung für Februar. Der Landtag soll die Novelle voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 behandeln. Bis dahin bleiben die angekündigten Änderungen ein Gesetzesentwurf.
Beitragsbild: © Land Steiermark